Eine erste Bewertung durch den Branchenverband IVD, Jahreswechsel 2017 - 2018, Höhere Zuschüsse durch Ökoheizung, Solarstromvergütung sinkt, Haussanierung, Eigenheimfinanzierung mit Riester, Verbesserte EU-Rechte" />

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Der Koalitionsvertrag und seine wohungspolitische Einordnung -
Eine erste Bewertung durch den Branchenverband IVD

...weniger als erhofft, aber besser als befürchtet – so lautet nach der Analyse des Koalitionsvertrages das wohnungspolitische Fazit des IVD.
Wir wissen jetzt, dass sich das Kämpfen gelohnt hat: Die E-Mails, Telefonate und WhatsApp-Nachrichten, die seit meiner letzten Mail an Sie zwischen Politik und Verband hin und her gegangen sind, haben Früchte getragen. Wir konnten Gutes erreichen, Schlimmeres verhindern, Einiges verbessern, Manches abmildern. Und trotzdem enthält der Koalitionsvertrag Bestandteile, die dem Wohnungsmarkt in Deutschland Schaden zufügen werden, wenn es nicht gelingt, bei der Umsetzung der Pläne gegenzusteuern.

Doch fangen wir mit dem Guten an:
• Eine Versteuerung der Veräußerungsgewinne bei vermieteten
Wohnimmobilien wird es auch nach zehn Jahren nicht geben.
• Die Kapppungsgrenzen im Mietrecht werden nicht weiter abgesenkt.
• Die Länderöffnungsklausel zur Einführung eines Mietendeckels nach
Berliner Vorbild hat es nicht in die Endfassung des Koalitionsvertrages
geschafft.
• Das Gebäudeenergiegesetz (sog. Heizungsgesetz) wird runderneuert
und soll einfacher, flexibler und technologieoffener werden.
• Der EH55-Standard soll zeitlich befristet für bereits vor Auslaufen der
Förderung genehmigte Projekte wieder förderfähig werden.
• Die Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen
Gebäuderichtlinie sollen ausgeschöpft werden.
• Die Wohnungsbauförderung soll aus dem EU-Beihilferecht fallen, so
dass mehr Geld auf nationaler Ebene zur Verfügung gestellt werden
kann.
• Die Förderprogramme der KfW sollen vereinfacht werden.
• Die Grundsteuer soll nicht auf den Vermieter umgelegt werden.

Es gibt aber auch Pläne mit toxischer Wirkung, die wir bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages abwehren müssen. Dazu zählen:
• Das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten soll
gestärkt und der preislimitierte kommunale Vorkauf soll vereinfacht
werden.
• Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in
angespannten Wohnungsmärkten soll verlängert werden (bisher u.a.
Berlin, Hamburg).
• Die Mietpreisbremse soll in angespannten Wohnungsmärkten um vier
Jahre verlängert werden und die Nicht-Einhaltung möglicherweise mit
einem Bußgeld bewehrt werden.
• § 5 WiStG soll präzisiert werden (Umsetzung § 5 WiStG und Bußgeld
Mietpreisbbremse soll zuvor von einer Expertengruppe behandelt
werden).
• In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieten bei der
Wohnraumvermietung sowie möblierte und Kurzzeitvermietungen
einer erweiterten Regulierung unterworfen werden.

Tendenziell positiv, aber zu unbestimmt, um sie abschließend bewerten zu können, sind folgende Ankündigungen:
• Zur Wohneigentumsbildung für Familien („Starthilfe
Wohneigentum“), zur Neubauförderung und zur Sanierung
bestehenden Wohnraums sollen steuerliche Maßnahmen verbessert,
eigenkapitalersetzende Maßnahmen geschaffen und die Übernahme
von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken geprüft werden.
• Wer günstig vermietet, soll steuerlich belohnt werden.

Nicht in den Koalitionsvertrag geschafft haben es Regelungen zur Erbschaft-, zur Grunderwerb- und zur Vermögensteuer.

Quelle: Dirk Wohltorf IVD-Präsident
 
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