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Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf
Ab dem 1. April 2023 ist es verboten, Barzahlungen beim Kauf einer Immobilie zu tätigen. Die Parteien des Geschäfts müssen gegenüber dem Notar nachweisen, dass der Kaufpreis auf unbarer Basis beglichen wurde. Ein Kontoauszug kann zum Beispiel als Nachweis dienen. Sollte kein Nachweis erbracht werden, kann es zu Verzögerungen bei der Umschreibung des Eigentums kommen.
IVD-News 30.03.2023